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  Geschichte
 

Geschichte 

Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.

Nach Auflösung der TN durch die Siegermächte 1945 wurde Otto Lummitzsch am 12. September 1950 vom damaligen Bundesminister des Inneren, Dr. Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik Deutschland aufzubauen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen.

Bereits im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt und diesem direkt unterstellt[2]. Das THW wurde unter anderem mit technischen Diensten im zivilen Luftschutz (später Zivilschutz) betraut [3]. Seit 1955 wurde das THW als Träger des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) einbezogen[4]. Im Sommer 1955 verfügte das THW bereits über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Mit Gründung der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1957 wurde das THW in diese Behörde eingegliedert. Der Personalbedarf konnte schnell gedeckt werden. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Hier war (und ist) viel Eigeninitiative notwendig und viele Fahrzeuge waren damals Privateigentum. Einige Ortsverbände waren ausschließlich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.

In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportwagen (MTW), vervollständigt und modernisiert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung findet man nicht nur Militärgerät der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.

Infolge des THW-Helferrechtsgesetzes vom 22. Januar 1990 wurde das THW am 1. Januar 1993 aus dem inzwischen so benannten Bundesamt für Zivilschutz herausgelöst und besteht fortan als unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums fort.

Im Jahr 1994 wurde aufgrund der weltpolitisch veränderten Lage eine Umorganisation erforderlich. Die großen Bergungs- und Instandsetzungszüge wurden aufgelöst und in flexiblere Bergungsgruppen und Fachgruppen (z. B. Infrastruktur oder Beleuchtung) aufgeteilt. Einige Teileinheiten des THW wurden damals an die örtlichen Feuerwehren (z. B. ABC-Züge) oder Sanitätsorganisationen (z. B. Fernmeldezüge) abgegeben und der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.

Direktoren/Präsidenten des THW 

  • 1952–1955 Direktor Otto Lummitzsch
  • 1955–1958 Direktor Dr. Alexander Löfken
  • 1958–1962 Direktor Dr. Rudolf Schmidt
  • 1962–1977 Direktor Dipl.-Ing. Hans Zielinski
  • 1977–1985 Direktor Dipl.-Ing. Hermann Ahrens
  • 1985/1986 Direktor Dipl.-Verw. Helmut Meier
  • 1986–2002 Direktor Gerd Jürgen Henkel
  • 2002–2006 Präsident Dr. Georg Thiel
  • seit 2006 Präsident Albrecht Broemme[5]


aus wikipedia
 
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